Im November 2009 hatte er im Dancing Graffiti ein Glas in das Gesicht seiner Ex-Freundin, die damals minderjährig war, gedrückt. Das junge Mädchen leidet heute noch an den Verletzungen und Folgen der Operationen.
Der Täter wurde zu einem Schmerzensgeld in vorläufiger Höhe von 3.500 Euro verurteilt. Für das Eupener Strafgericht war es erwiesen, dass der Täter in der Absicht handelte, das Opfer zu verletzen.
belga / fs