Ihr Ex-Mann muss wegen gleicher Vergehen und körperlichen Misshandlungen eine Haftstrafe von acht Jahren verbüßen. Die Angeklagten haben vor Gericht gestanden, dass der Junge mehrfach zur Mutter ins Bett zitiert worden ist, wo er den Anweisungen des Stiefvaters folgen musste. Andernfalls hätte dieser ihm Gewalt angedroht. Die Misshandlungen kamen durch die Schwester des Jungen ans Licht. Sie hatte sich ihrer Pflegefamilie anvertraut.
Haftstrafen für Eltern wegen Missbrauchs ihres Sohnes
Das Landgericht Aachen hat die Mutter eines 13-Jährigen wegen Missbrauchs ihres Sohnes zu sechs Jahren und neuen Monaten Haft verurteilt.