Das sei «sehr wahrscheinlich» ein Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen die Berufsfreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Harry Addicks.
Eine privatgewerbliche Kindertagesstätte hatte gegen die Stadt Aachen geklagt, nachdem sie keine Förderung erhalten hatte. Die Stadt berief sich auf die Regelung im KiBiz.
Die Richter entscheiden in den nächsten Monaten, ob sie das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.
dpa/rs