3 Kommentare

  1. Werden denn jetzt auch Kinder aus der Französischsprachigen Gemeinschaft in die DG gefahren, zB von Welkenraedt oder Baelen nach Eupen?

  2. Völlig begeistert habe ich nach der Information zur Schülerbeförderung die Leiterin der Schule meiner Tochter in Welkenraedt (wir wohnen in der DG) nach den Modalitäten gefragt. Tatsächlich ist die gute Neuigkeit reine Augenwischerei, denn die Kinder werden nur im Schulbus befördert, wenn eine öffentliche Haltestelle der TEC sich in weniger als 500 Metern Entfernung von der Heimatadresse des Kindes und/oder der Schule befindet.

    Schulbusse wären eine gute Möglichkeit, das tägliche Chaos auf Eupens und Welkenraedts Strassen, vor allem in der Nähe der Schulen zu reduzieren. Wobei die Verkehrs- und Parksituation um die Schulen herum nicht wirklich zur Sicherheit der Kinder beiträgt, ganz im Gegenteil.

    So wird die gute Nachricht über eine erzielte Verbesserung verbreitet, dass diese Verbesserung jedoch durch eine andere Richtlinie schon wieder zu grossen Teilen rückgängig gemacht wurde, geht völlig verloren.

    Das führt zu Situationen, in denen die 4-jährige Tochter einer betroffenen Familie im Schulbus fahren darf, da der Antrag auf Beförderung mittels Schulbus vor der Änderung der entsprechenden Richtlinien gestellt wurde, ihr 2,5 jähriger Bruder hingegen mit einem Bus des öffentlichen Nahverkehrs fahren müsste. Auf die Frage, wie sich der Kleine denn bitte im öffentlichen Nahverkehr zurechtfinden solle, erhielten die Eltern die lapidare Antwort, dass sie dann den Kleinen halt begleiten müssten.

    Cherchez l'erreur...

  3. Sehr geehrte Frau Schneider,

    wir sind Ihnen sehr dankbar für diesen Hinweis, wenngleich von Augenwischerei natürlich keine Rede sein kann. Es handelt sich bei dem genannten Abkommen um einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen der Wallonischen Region (WR) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die WR hat sich verpflichtet, Kinder aus der DG in die Französische Gemeinschaft zu befördern, wenn es sich (vom Wohnort des Kindes aus betrachtet) um die nächstgelegene französischsprachige Abteilung der freien Wahl handelt. Sollte die Regierung der Wallonischen Region das noch nicht den eigenen Behörden mitgeteilt haben, ist das natürlich fahrlässig. Ein Nachhaken lohnt sich dort sicherlich. Bislang profitieren schon etwa 100 Kinder von diesem neuen Abkommen. Diese Regelung wird nicht durch eine andere Richtlinie rückgängig gemacht. Das wäre auch völlig unmöglich, weil es sich um ein rechtsverbindliches Abkommen handelt. Bitte zögern Sie nicht, Kontakt mit unserem Unterrichtsministerium aufzunehmen, sollte diese bedauerliche, jedoch nicht auf die Dienste der DG zurückzuführende Situation fortbestehen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Serge Heinen
    Pressesprecher Minister Paasch