
Die Fraktionen warteten zunächst noch auf die schriftliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, sagte Teuber. «Dann werden wir ihn ausschließen.» Das werde voraussichtlich zum nächsten Sitzungstermin am 1. September sein.
Der BGH hatte eine Revision von Babic gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Trier am 3. August verworfen (Az. 2 StR 207/11). Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der NPD-Politiker war im Dezember von dem Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dabei ging es um eine Prügelei im Trierer Kommunalwahlkampf 2009, bei der ein 21 Jahre alter Student krankenhausreif geschlagen worden war, der zuvor NPD-Plakate abgerissen hatte.
Nach Ansicht der Richter war Babic die treibende Kraft für die Attacke. Das Gericht konnte ihm allerdings nicht nachweisen, dass er selbst zugeschlagen oder getreten hat. Babic hatte erklärt, er habe den Studenten und andere Plakatabreißer nur stellen wollen. Er zog vor den Bundesgerichtshof, um gegen das Urteil vorzugehen.
Babic sitzt seit Juni 2009 im Trierer Stadtrat. Die NPD ist dort mit einem Sitz vertreten. Der Stadtrat hat für einen möglichen Ausschluss einen Monat Zeit nach Kenntnis der BGH-Entscheidung.
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