Bislang wurde von der Ausländerbehörde in der Regel ein Klebeetikett im Nationalpass des ausländischen Einwohners angebracht.
Die Funktionen des neuen Formats entsprechen denen des neuen deutschen elektronischen Personalausweises. Ein integrierter Chip speichert neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen auch biometrische Daten. Dadurch ist der Ausweisinhaber künftig besser gegen Missbrauch seiner Ausweispapiere geschützt.
Mit der Einführung des neuen elektronischen Aufenthaltstitels verschwindet nicht zwangsläufig das bisherige Klebeetikett. Es gilt noch auf unbestimmte Zeit.
mit./rs