Der Staatsrat hatte dem Rüstungsunternehmen bei einem ersten Einspruch Recht gegeben, weil die Begründung im Erlass des früheren Regionalministers André Antoine fehlerhaft gewesen sei.
Daraufhin hatte Antoines Amtsnachfolger Philippe Henry Ende Mai einen neuen Erlass herausgegeben. Darin hatte er sich auf raumordnerische Argumente berufen, um den Bau einer privaten Schießanlage auf dem Truppenübungsplatz Elsenborn zu untersagen.
Wie Bütgenbachs Bürgermeister Emil Dannemark dem BRF sagte, wird sich seine Gemeinde dem Verfahren anschließen. Sie hoffe, dass die Begründung im Erlass von Minister Henry vor dem Staatsrat bestehe.
mitt/sp - Archivbild: BRF Fernsehen