Anlass ist die Klage eines Unternehmers, der von seinem Auftrag am Trifolion entbunden wurde. Der Unternehmer klagte daraufhin gegen den früheren Leiter des technischen Gemeindedienstes, gegen den Architekten und gegen einen anderen Handwerksbetrieb.
Der Kläger fühlt sich ungerecht behandelt und wirft den Beteiligten unlautere Mittel bis hin zur Korruption vor. Vergangene Woche kam es zu Hausdurchsuchungen. Bis dato gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
luxwort/sp