Die Feuerwehr Zülpich hatte bereits mehrfach mit der Firma zusammen gearbeitet, insbesondere zum Abschöpfen von Öl auf Gewässern.
Hintergrund der Kooperation ist auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, wonach die Feuerwehr haftet, wenn auf einer nicht fachgerecht gereinigten Strasse ein Unfall geschieht.
Privatunternehmen für Ölspuren
Im Kreis Euskirchen greift die Feuerwehr zur Beseitigung von Ölspuren auf Strassen auf ein Privatunternehmen zurück.