Dies entschied das Landgericht Trier heute und gab damit einer Räumungsklage der Kirchengemeinde Schönecken gegen den gebürtigen Polen statt. Der Geistliche war vom Erzbischof im polnischen Lublin nach sechs Jahren Dienst in der Eifelgemeinde zum 1. September 2006 zurückgerufen worden. Er war der Aufforderung aber nicht gefolgt und blieb weiter im Schönecker Pfarrhaus wohnen.
Geistlicher muss Pfarrhaus räumen
Der ehemalige Pfarrer von Schönecken im Eifelkreis Bitburg-Prüm, der das örtliche Pfarrhaus seit mehr als einem halben Jahr besetzt hält, muss innerhalb der nächsten drei Wochen ausziehen.