Nach den in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfen hatte der LVR der Corsten-Jugendhilfe die Betriebserlaubnis entzogen. Dieser Entscheidung, so das Gericht, sei jedoch keine ausreichende Untersuchung der Vorwürfe wegen psychischer und körperlicher Übergriffe vorausgegangen.
Das Verwaltungsgericht hatte die Schließung des Internats für verhaltensauffällige Jugendliche letzte Woche wieder aufgehoben.
wdr/rs