Das Luftfahrt-Unternehmen fordert wegen eines Verbots von Kurzstrecken-Flügen im wallonischen Luftraum Schadenersatz in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Nach Auffassung der Anwälte des Billig-Anbieters hat die Regionalregierung ihre Befugnisse überschritten. Das Verbot setze sich über den bilateralen Staats-Vertrag zum Luftfahrt-Verkehr zwischen Belgien und Marokko aus dem Jahre 1958 hinweg, so die Rechtsbeistände. Die Niedrigkosten-Flug-Gesellschaft will ihre Klage zurückziehen, wenn die Regierung in Namur die Ausgleichs-Zahlungen billigt. Regionalminister Antoine hatte "Jet4you" im vergangenen Jahr untersagt, bei der geplanten Flug-Verbindung von Charleroi nach Casablanca einen Zwischen-Stop am Lütticher Flughafen Bierset einzulegen. Experten halten die Inlands-Verbindung für Umwelt-unverträglich. Durch die beiden Start-Vorgänge kommt es zu einem erhöhten Treibstoff-Verbrauch.
Wallonischer Region droht Klage von Billigflieger "Jet4you"
Der marokkanische Billigflieger "Jet4you" erstattet Anzeige gegen die Wallonische Regionalregierung.