Der ehemalige Unternehmens-Leiter soll Firmen-Eigentum veruntreut haben. Angeklagt ist auch ein 35-jähriger Ex-Angestellter des Betriebs. Er soll von dem Betrug gewusst haben. Die geschädigte Wohnungsbau-Gesellschaft "Nosbau" tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie fordert Wiedergutmachung in Höhe von 63.000 Euro. Das Urteil wird am 16. April gesprochen.
Zwei Jahre Haft mit Strafabschub für früheren Nosbau-Chef
Im Strafverfahren gegen den früheren Chef der Sozial-Wohnungsbau-Gesellschaft "Nosbau" hat die Eupener Staatsanwaltschaft zwei Jahre Haft mit einem Jahr Straf-Aufschub gefordert.