Dem Eigner bleiben sechs Monate Zeit, um die unerlaubten Bau-Maßnahmen rückgängig zu machen. Nach Ende der Frist droht ein Zwangsgeld in Höhe von 150 Euro täglich. Zudem muss der Angeklagte 5.500 Euro Strafe zahlen. Der Landwirt hatte Bau-Recht für einen Geräte-Schuppen. Diesen erweiterte er ohne Wissen der Städtebau-Behörde zu einem Stall für Mast-Vieh.
Landwirt aus Raeren muss Viehstall abbauen
Ein widerrechtlich gebauter Viehstall in der Gemeinde Raeren muss entfernt werden. Das hat das Eupener Strafgericht entschieden. Das Gebäude wurde ohne behördliche Genehmigung errichtet.