Die eingeschränkte Bewegungsfreiheit verstosse gegen die Menschenrechte, heisst es in der Begründung.
Der für abgelehnte Asylbewerber vorgesehene Gebäudeblock wird nach einem Brand im vergangenen Jahr derzeit renoviert, so daß die Ausländer zum Teil in Zellen untergebracht sind. Das verstösst nach Auffassung der Richter gegen die Menschenwürde.
Inhaftierung von Asylbewerbern rechtswidrig
Die Inhaftierung von Asylbewerbern in der Justizvollzugsanstalt Schrassig ist rechtswidrig. Das hat das Luxemburger Verwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt.