Das hat der wallonische Raumordnungsminister Philippe Henry auf eine Frage des Regionalabgeordneten Edmund Stoffels geantwortet.
Mit Blick auf die Ansiedlung eines Asphaltwerks waren der entsprechende Erlass der Wallonischen Region und dessen deutsche Übersetzung unterschiedlich ausgelegt worden.
Stoffels wies darauf hin, dass in unmittelbarer Nähe bereits ein lebensmittelverarbeitender Betrieb angesiedelt sei. Darum wollte er wissen, ob der Minister beabsichtige, die Zweckbestimmung der Industriezone Kaiserbaracke zu ändern. Das habe dieser verneint.
Im übrigen habe der Minister bestätigt, dass eine Globalgenehmigung im vorliegenden Fall vom sogenannten Beauftragten Beamten in Sachen Raumordnung und vom Technischen Beamten in Sachen Umwelt erteilt oder verweigert werde.
sp - Bild: BRF