Gegen eine 45-jährige Frau aus der Eifel hat das Eupener Strafgericht zwei Jahre Haft verhängt. Sie hatte im Juni 2009 Methadon an einen Bekannten weitergegeben. Dieser war nach Einnahme der Droge verstorben. Die Frau war den Behörden bereits wegen Drogenmissbrauchs bekannt. Der Verteidiger der Angeklagten hatte argumentiert, seine Klientin habe die Droge nicht aus freiem Willen an das Opfer verteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte, die Frau direkt festzunehmen. Das Gericht entschied sich dagegen.
Das Strafgericht von Eupen hat am Montag auch den Fall eines jungen Vervierser behandelt, der seiner Ex-Freundin schwere Gesichtsverletzungen zugefügt haben soll. Im November 2009 soll der 21-Jährige bei einem Disco-Besuch seiner damals minderjährigen Freundin ein Glas ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte bekräftigte, das Mädchen habe ihn beleidigt. Er habe ihr lediglich den Inhalt des Glases ins Gesicht schütten wollen. Das Glas sei ihm dabei aus der Hand gerutscht. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft auf 200 Arbeitsstunden.
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