Dabei wird unter anderem auf Folgendes geachtet: illegale Müllablagerungen, das Verbrennen von Abfällen, die Hundeleinenpflicht, die Kennzeichnung von Baustellen, Lärmbelästigungen und wildes Plakatieren.
Die Missstände werden der Vollstreckungsbeamtin mittgeteilt. Diese kann die Verantwortlichen zur Verantwortung ziehen und ihnen Geldstrafen auferlegen.
grenz-echo/hp