Ausgangspunkt für den Prozess vor dem Lütticher Strafgericht ist der Fall einer Frau aus der Gemeinde Amel. Anfang 2002 hatte sie die Diagnose "Magenkrebs" erhalten. Die Familie hatte von einem aus St. Vith stammenden Therapeuten gehört, der eine alternative Heilmethode anwandte.
Grundlage dafür waren die "Germanische Neue Medizin", die seit Anfang der 80er Jahre von dem ehemaligen Arzt Ryke Geerd Hamer propagiert wurde, und in Anlehnung daran die "Biologie Totale" des Franzosen Claude Sabbah, für die der jetzt angeklagte Psychotherapeut seinerzeit eintrat.
Im vorliegenden Fall weise der Krebs bei der Frau auf einen inneren Konflikt hin, der in der Beziehung zu ihrem Großvater in der Kindheit begründet sei. Die Lösung dieses Konflikts sei die Voraussetzung für die natürliche Heilung. Nach Angaben der Familie habe der Psychotherapeut eine 80-prozentige Heilungschance versprochen. Als sich der Zustand der Frau weiter verschlechterte, habe er das als Anzeichen dafür gedeutet, dass sich der Tumor auflöse.
Vor dem Lütticher Strafgericht muss sich der heute 56-jährige Mann wegen illegaler Ausübung eines medizinischen Berufs und Betrugs verantworten. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wurde in fahrlässige Körperverletzung umgewandelt - da zweifelhaft sei, ob der Angeklagte für den Tod der Frau verantwortlich gemacht werden könne. Jedoch hätte ihr etwa "durch die Einnahme von Schmerzmitteln einiges erspart werden" können. Ein Arzt, der die Frau kurz vor ihrem Tod untersucht hatte, gab zu Protokoll, er habe nie jemanden in so schlechtem Zustand gesehen.
Der Angeklagte bestreitet die ihm zur Last gelegten Vorwürfe. Er versuche, den inneren Sinn hinter einer Krankheit zu finden, verordne aber keine Behandlung. Das hatten die Anwälte der Angehörigen als Zivilpartei anders ausgelegt: Wenn er erkläre, dass eine Krebserkrankung auf einen inneren Koflikt zurückgehe, stelle er damit eine Diagnose. Und wenn er sage, es genüge, diesen Konflikt zu lösen, um die Krankheit zu besiegen, sei das ein Behandlungsvorschlag. Die Staatsanwaltschaft forderte als Strafmaß sechs Monate Haft.
Nachdem der Prozess wiederholt vertagt werden musste, hatte nun der Verteidiger das Wort. Demnach habe die krebskranke Frau von sich aus auf jede klassische Behandlung verzichtet, wie aus den Notizen des Therapeuten hervorgehe. Sein Mandant werde öffentlich angeprangert, während er als Sozialassistent etwa bei der Wiedereingliederung von psychisch Kranken hohes Ansehen genieße. Von den Konzepten der "Germanischen Neuen Medizin" oder der "Biologie Totale" habe er nur das in seinen Augen Beste entlehnt, während er sich von den Gründern dieser Methoden distanziert habe.
Bei dem Prozess in Lüttich wird deutlich, dass die Zulassung von Psychotherapeuten in Belgien nicht verbindlich geregelt ist. In diesem Milieu gebe es durchaus auch Scharlatane, räumte die Verteidigung ein. Ende des Monats soll der Prozess mit den Schlussplädoyers fortgesetzt werden.
Bild: Bryan Derksen