Der Lütticher hatte nach einem heftigen Streit seine Lebensgefährtin mit dem Auto überfahren und sich dann vom Tatort entfernt, obwohl er festgestellt hatte, dass die Frau schwer verletzt war. Wenige Stunden später erlag die Frau ihren Verletzungen.
Das Gericht stellte fest, dass der Mann nicht in Tötungsabsicht gehandelt hatte und kam deshalb zu einem äußerst milden Urteil.
belga/rs