Die Anwälte der AS Eupen vetreten die Auffassung, dass durch den Entscheid des Appellationshofes eine neue Situation entstanden ist, die bei der Urteilsfindung des Brüsseler Sportgerichts berücksichtigt werden muss.
Ursprünglich wollte der Sportgerichtshof bis zum 31. Mai sein Urteil verkünden.
Der Fußballverband hatte nach dem Urteil in Lüttich bekannt gegeben, dass für die Union Belge allein die Entscheidung des Brüsseler Sportgerichtes bindend sei. Gegen das Urteil aus Lüttich werde der Verband keine Berufung einlegen.
Der Lütticher Appellationshof hatte den Beschluss des Eupener Gerichts bestätigt und der AS Eupen bei der Klage gegen den Fußballverband in allen Punkten recht gegeben. Damit wird die Zahlung des Zwangsgeldes in Höhe von 500.000 Euro durch den Verband an die AS Eupen rechtskräftig.
Noch kein Urlaub: AS-Profis müssen weiter trainieren
Die Fußballprofis der AS Eupen müssen nach dem letzten Endrundenspiel noch einmal nachsitzen. Nach der 0:1-Niederlage gegen Waasland-Beveren wurde den Spielern mitgeteilt, dass in der kommenden Woche weiter trainiert wird. Offenbar hat AS-Investor Antonio Imborgia diese Maßnahme angeordnet.
AS-Direktor Manfred Theissen sagte dazu, die Spieler seien bis zum 31. Mai unter Vertrag, folglich sei dieses Datum der letzte Arbeitstag. Für einen vorzeitigen Urlaubsbeginn gebe es keinen Anlass.
ase/vrt - Archivbild: Michel Krakowski (belga)
Die Spieler müssten eigentlich Gemeinnützige arbeiten in der DG leisten.