Bei Überschreitung der zulässigen Park-Zeit droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 25 Euro. Die neuen Bestimmungen treten am 1. März in Kraft.
Neue Parkordnung in Büllinger Hauptstraße
An der Hauptstraße in Büllingen gilt künftig eine neue Park-Ordnung. Die Benutzung der Fahrzeug-Stell-Flächen bleibt zwei Stunden kostenlos.