Die AS Eupen vertritt den Standpunkt, dass der Lierse-Spieler Jason Adesanya keine Spielberechtigung hatte und Lierse demnach mit einem Punktabzug bestraft werden muss. Der Fußballverband hatte den Eupener Protest über drei Instanzen abgewiesen.
Sollte der Sportgerichtshof zu Gunsten der AS Eupen urteilen, dann könnte Eupen nicht absteigen und die 1. Division müsste auf 17 oder 18 Clubs aufgestockt werden. Wenn das Sportgericht jedoch der Argumentation des Verbandes folgt, bliebe es beim Abstieg der AS Eupen in die 2. Division. Ein Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichtshofes ist nicht möglich.
Am Donnerstag wird sich der Appellationshof in Lüttich mit dem Eilverfahren befassen, das die AS Eupen vor einem Zivilgericht gegen den Fußballverband angestrengt hatte. Hier geht es um das Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro, das der Verband wegen der Missachtung des Eupener Gerichtsbeschlusses zahlen musste. Der Verband fordert die Rückzahlung des Geldes, die AS Eupen verlangt eine Erhöhung der Strafe auf 750.000 Euro.
mr/belga