4 Kommentare

  1. Ok, die belgische Justiz kann sich mit diesem Fall wirklich nicht rühmen.
    Es ist beschämend, daß ein Mordfall so verschlampt wird.
    Was für mich aber mindestens genauso unbegreiflich ist,
    ist der Antrag des Pflichtverteidigers.

    Es ist doch eine klare Sache: Herr Werner hat gestanden !

    Ein Mörder gehört hinter Gittern und ein Anwalt,
    der hier Gesetzeslücken, Formfehler, etc. sucht,
    damit ein gemeingefährlicher Psycho
    noch mal eben 8 Monate Freigang bekommt, gleich mit.

    Vielleicht kann der Anwalt sich ja mit dieser Aktion einen guten Namen
    in einschlägiger Szene machen.

    Wenn das seine Absicht war ... gratulation.

  2. In Belgien ist die Rechtslage so, dass eine Untersuchungshaft nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus gehen darf. Der Anwalt hat also nur seinen Job gemacht und im Sinne seines Mandanten gehandelt, indem er alle Rechtsmittel ausgeschöpft hat. Schuld sind hier einzig und allein die belgischen Gerichte, die unfähig sind einen Prozess zeitnah durchzuführen.

  3. Ich finde das nicht normal das ein Mörder frei rum läuft jetzt müssen alle auf seine Kinder oder auf seine Freundin gut auf passen nur weil so ein psychopat auf freiem fuss ist was für eine justiz unkorrekt finde ich das!!!!!