Das Strafgericht von Tongeren sah es als erwiesen an, dass der Mann seine minderjährige Tochter sexuell missbraucht hat. Zudem misshandelte der Täter seinen zweijährigen Sohn. Als straferschwerend wertete der Richter die Fortsetzung der Sittenvergehen, obwohl die Tochter wegen der Übergriffe in psychiatrischer Behandlung war. Zudem war der Angeklagte wegen anderer Sexual-Delikte vorbestraft.
Vier Jahre Haft für Sittentäter aus Genk
Ein 41-jähriger Sittentäter aus Genk muss für vier Jahre ins Gefängnis.