Alle fünf Jahre muss eine VoG ihre Spendenabzugsfähigkeit neu beantragen. Auch für dieses Jahr hat die VoG Sonnenschein aus Kelmis das bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemacht. Von dieser gab es zunächst ein positives Gutachten.
Auf höherer Ebene wurde die Anerkennung dann allerdings überraschend abgelehnt. Und das, obwohl es seit über drei Jahrzehnten keine Probleme gegeben hatte. "Da haben wir gar nicht mit gerechnet, weil wir uns wirklich auch dafür eingesetzt haben, um alle Belege nachzureichen, um wirklich ein komplettes Dossier zu haben. In unseren Augen hätte uns das ermöglicht, diese Abzugsfähigkeit zu bekommen", sagt die Präsidentin der VoG Sonnenschein, Lucienne Demonthy-Bougard.
Neben Unstimmigkeiten in der Buchhaltung, die durch die nachgereichten Belege berichtigt wurden, bezieht sich das Finanzministerium bei der Ablehnung der Spendenabzugsfähigkeit auch auf die Statuten der Interkommunalen Inago. Sie wird von der VoG Sonnenschein seit ihrer Gründung finanziell unterstützt. "Wir dürfen sie noch unterstützen, aber wenn wir das machen, dann werden diese Gelder als administrative Kosten für unsere VoG gezählt. Dadurch überschreiten wir die 20 erlaubten Prozent und dadurch dürfen wir die Spendenabzugsfähigkeit für unsere Spender ab 40 Euro nicht mehr geben."
Im Jahr 2023 hat es bei Inago tatsächlich eine Statutenänderung gegeben. Diese sei aufgrund gesetzlicher Vorgaben nötig gewesen, sagt Generaldirektor Frédéric Dobbelstein. Denn Inago wird rechtlich als Genossenschaft geführt. Im Zuge der Überarbeitung der Statuten wurde die Laufzeit von Inago um 30 Jahre verlängert - das sei gesetzlich vorgeschrieben gewesen.
"Im Rahmen der Anpassung wurde ein Zusatz aufgenommen, wonach jeder Geschäftsanteil einen gleichberechtigten Anspruch auf die Verteilung der Gewinne und des Liquidationserlöses gewährt. Wir haben diese Bestimmung allerdings nie so ausgelegt, dass Gewinne in Form von Dividenden an Unternehmen ausgeschüttet werden könnten. Das Finanzministerium interpretiert sie jedoch genau in diesem Sinne. Es geht davon aus, dass Inago nicht wie eine VoG handelt, sondern dass Inago möglicherweise die angeschlossenen Gemeinden und ÖSHZ finanziell bereichern könnte", so Dobbelstein.
"Das ist völlig falsch, denn Inago hat den Gemeinden und ÖSHZ noch nie auch nur einen einzigen Euro ausgezahlt. Diese Erklärung und der historische Hintergrund von Inago und der VoG wurde aber nie berücksichtigt."
Sollte das Problem tatsächlich alleine bei den Statuten liegen, wäre Inago bereit, diese erneut anzupassen. Dass allerdings erst rund drei Jahre nach der Änderung Einwände erhoben werden, obwohl es zuvor keine Beanstandungen gegeben habe, empfindet Frédéric Dobbelstein als ungerecht.
Die Zusammenarbeit mit der VoG Sonnenschein will Inago dennoch fortführen. "Die VoG ist gewissermaßen das Herzstück von Inago, wenn es um Spenden geht. Wenn es administrative Probleme gibt, werden wir diese lösen und Hand in Hand mit der VoG weiterarbeiten. Sie leistet hervorragende Arbeit. Jedes Jahr gehen Dutzende, ja sogar Hunderte von Spenden ein. Die gesamte Verwaltung und Buchhaltung wird von Ehrenamtlern erledigt. Es ist wirklich beeindruckend, was die VoG leistet. Niemand könnte diese Arbeit ehrenamtlich besser erledigen als sie."
Auch Lucienne Demonthy-Bougard betont: Die VoG Sonnenschein wird Inago auch in Zukunft unterstützen. "In unseren Statuten steht, dass wir Inago und auch die VoG Kathleos unterstützen. Wir sind natürlich sehr enttäuscht, aber wir werden unsere Arbeit dadurch nicht ändern. Wir werden weiterhin zuerst einmal dafür kämpfen, diese Spendenabzugsfähigkeit wieder zu bekommen, das können wir nicht garantieren. Aber wir werden weiterhin die Anträge, die uns die Häuser stellen, prüfen und dann dementsprechend annehmen oder nicht."
Die nächste Aktion der VoG steht bereits kurz bevor: die Oktoberbriefe. Rund 45.000 Spendenbriefe werden in der Region verschickt. Auch ohne die Spendenabzugsfähigkeit hofft die VoG Sonnenschein auf tatkräftige Unterstützung und zahlreiche Spenden für Inago und Kathleos.
Lindsay Ahn