Mit dem Start in das neue Studienjahr hat die AHS auch neue Leitlinien für die Nutzung künstlicher Intelligenz in der wissenschaftlichen Arbeit festgelegt.
Die neuen Regelungen ergänzen die bereits geltenden Richtlinien der Schul-, Studien- und Prüfungsordnung an der Autonomen Hochschule. Entwickelt wurden die Leitlinien durch die hausinterne Arbeitsgruppe KI der Hochschule und den Akademischen Rat.
"Wir haben jetzt festgehalten, wie zu arbeiten ist. Wir haben zum Beispiel ein Verzeichnis eingeführt, in dem aufgeführt werden soll, welches KI-Modul genutzt wurde und wofür, also, ob es für Recherche genutzt wurde oder für eine Korrektur, beispielsweise", erklärt die Direktorin der AHS, Isabelle Weykmans.
Zum Einsatz kommt außerdem ein sogenanntes KI-Ampelsystem. "Das ist zum Beispiel sehr wichtig für die Dozierenden, um die Studierenden transparent darüber zu informieren, und zu erklären, in welchen Arbeitsschritten es für sie in Ordnung ist, wenn KI eingesetzt wird und bei welchen Arbeitsschritten nicht. Dann kann man auch stärker davon ausgehen, dass den Studierenden klar wird, wie sie mit KI arbeiten und das auch rüberbringen und erläutern können", so Weykmans.
Eine beispielhafte KI-Ampel der Hochschule liegt bereits vor. Darin sind unter anderem Brainstorming oder die sprachliche Überarbeitung eines selbstverfassten Textes erlaubt. Wer jedoch Übersichten oder Tabellen mit der KI erstellt, sollte Vorsicht walten lassen. Gänzlich verboten sind in der Beispiel-Ampel unter anderem die ungeprüfte Übernahme falscher oder erfundener Informationen oder Quellen oder die Eingabe personenbezogener oder vertraulicher Daten in eine KI.
Um Studierende und Dozierende mit den Leitlinien vertraut und fit zu machen, sind unter anderem Weiterbildungsmodule durch die hausinternen Fachreferenten Medien für die Dozierenden vorgesehen. Die Studierenden nehmen an einem verpflichtenden Selbstlernkurs auf der Plattform "KI-Campus" teil und sollen transparent über die erlaubten Hilfsmittel und Bedingungen aufgeklärt werden.
Lindsay Ahn