Die Frau war vor zwei Jahren - im Alter von 18 Jahren - eine Beziehung zu einem Mann eingegangen, der in Österreich einen islamistischen Anschlag plante und dafür auch verurteilt wurde. Die junge Frau, das haben die Ermittlungen ergeben, hat nicht etwa versucht, ihren Verlobten davon abzuhalten, sondern ihn sogar dazu ermutigt, seine Zweifel als "Feigheit" beschimpft. Und sie habe ihrerseits ins Auge gefasst, einen Selbstmordanschlag zu verüben bei einem Besuch im Iran.
Angeklagte sagt, sie sei geläutert
Bei der Verhandlung Anfang Juni bestritt sie nicht die Beziehung und auch nicht den Austausch mit ihrem Verlobten. Dieser habe sie aus der Haft heraus weiter bedrängt, obwohl sie den Kontakt abgebrochen habe, beteuerte sie. Sie sei geläutert und distanziere sich von ihrer damaligen Denkweise. Sie habe auch eine Arbeitsstelle übernommen.
Ihre Anwältin verwies auf den kulturellen Hintergrund der strenggläubigen Muslimin. Sie erinnerte daran, dass die Angeklagte als Kind mit ihrer Familie aus Afghanistan floh und über den Iran nach Belgien kam. In einem psychologischen Gutachten sei ihre emotionale Unreife festgestellt worden.
Dass sie bis dahin strafrechtlich unbescholten war und auch die anscheinend positive Entwicklung ließ die Richterin in die Urteilsfindung einfließen. Das wog aber nicht die besondere Schwere der Vorwürfe auf und die ideologische Verblendung. Das Urteil lautete daher: Vier Jahre Haft, davon eines auf Bewährung, dazu eine Geldbuße von 12.000 Euro - davon ein Drittel auf Bewährung. Der Strafaufschub ist unter anderem an Begleitungs- und Therapieauflagen geknüpft. Für zehn Jahre wurden ihr die bürgerlichen Rechte entzogen.
Noch im Gerichtssaal festgenommen
Der Prokurator des Königs beantragte die sofortige Festnahme, weil er einerseits Fluchtgefahr sah, aber auch eine mögliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Darin folgte ihm die Richterin nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung - auch angesichts der Tragweite des Urteils.
Der Frau droht wegen der Verurteilung, von der Ausländerbehörde abgeschoben zu werden. Sie selbst hatte offensichtlich nicht damit gerechnet: Sie bat ihre Anwältin, bei ihrem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, wo sie am Nachmittag zum Dienst hätte erscheinen sollen.
Stephan Pesch