Wegen der anhaltenden Hitze erinnert die Gemeinde Büllingen an die geltenden Maßnahmen zum Schutz vor Naturbränden. Die entsprechende Polizeiverordnung des Gouverneurs der Provinz Lüttich wurde verlängert. Sie gilt nun bis zum 6. September.
Verboten sind unter anderem Feuerwerk sowie offenes Feuer in Naturgebieten und im Umkreis von 100 Metern. Auch das Verbrennen von Grünabfällen und das thermische Unkrautjäten sind untersagt.
Grill- und Kochfeuer bleiben erlaubt, allerdings nur unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Außerdem sollten Zigaretten oder andere glimmende Gegenstände niemals in die Natur geworfen werden. Sollte dennoch ein Feuer ausbrechen, gilt es zunächst, sich in Sicherheit zu bringen und anschließend umgehend den Notruf zu verständigen.
mitt/la