Im Fall des 21-jährigen Jens Salaw aus Kalterherberg bleibt es bei der bisherigen Einschätzung der Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat entschieden, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen.
Grundlage ist die Prüfung eines Privatgutachtens durch das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln. Die Rechtsmediziner kommen demnach zu dem Ergebnis, dass die im Gutachten vertretenen Thesen medizinisch und kriminalistisch nicht haltbar sind. Die Obduktion habe keine Hinweise auf Gewalteinwirkung gezeigt.
Jens Salaw war 2020 nach einer Karnevalsfeier verschwunden und später tot aufgefunden worden. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin von einem Unfallgeschehen aus, nach dem der Student stark alkoholisiert an Unterkühlung starb. Die Ermittlungen gelten damit als abgeschlossen.
Tod eines 21-Jährigen aus Kalterherberg wirft weiter Fragen auf
az/gaz