Die Anwälte des Fußballverbandes haben den Rechtsvertretern der AS Eupen ihre Schlussanträge bislang nicht zukommen lassen. Um jedoch verhandeln zu können, müssen dem Gericht und den Rechtsanwälten der AS Eupen diese Schriftsätze im Vorfeld übermittelt werden.
Rechtsanwalt Ralph Lentz, der vor Gericht die Interessen der AS Eupen vertritt, bezeichnete gegenüber dem BRF das Verhalten des Verbandes als unüblich. Möglicherweise sei damit eine Verzögerungstaktik verbunden.
Ob das vom Verband angestrengte Berufungsverfahren gegen das Urteil des Eupener Gerichts vor der Lütticher Appellationskammer nunmehr vertagt wird, dürfte sich am Donnerstagvormittag entscheiden.
Aufgrund der Klage der AS Eupen gegen Unregelmäßigkeiten bei der Meisterschaft in der 1. Division hatte das Gericht Erster Instanz eine Aussetzung der Endrundenspiele in den Playoff-Gruppen zwei und drei angeordnet. Der Verband hatte sich dem Urteil widersetzt und das Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro gezahlt.
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