Am Eupener Strafgericht sind am Montag die Urteile verkündet worden wegen der tödlichen Messerstecherei Anfang Februar 2024 in St. Vith. Der Hauptangeklagte, der dem Opfer die tödlichen Messerstiche versetzt hatte, wurde zu insgesamt sechs Jahren Haft verurteilt, ein Drittel davon auf Bewährung. Das Gericht befand ihn des Totschlags schuldig sowie des illegalen Waffenbesitzes und des Drogenhandels. Außerdem muss er der Familie des Opfers Schadensersatz in Höhe von mehr als 50.000 Euro zahlen.
Drei weitere Angeklagte, die ihn zusammen mit dem späteren Opfer zu Hause aufgesucht hatten, um ihm einen Rucksack mit Drogen zu stehlen, wurden zu Haftstrafen zwischen drei und vier Jahren verurteilt. Ihnen wurde unter anderem die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Angeklagten hatten sich als die "Chefs von St. Vith" bezeichnet. Ein weiterer Angeklagter, dem die Beteiligung am Drogenhandel vorgeworfen wurde, wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.
sp