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Harte Strafen nach tödlicher Messerstecherei in St. Vith

15.06.202610:1515.06.2026 - 15:30
  • St. Vith
Polizei am Tatort am Tag nach der Messerstecherei in St. Vith (Bild: Benedikt Mommer/BRF)
Polizei am Tatort am Tag nach der Messerstecherei in St. Vith (Bild: Benedikt Mommer/BRF)

Am Eupener Strafgericht sind die Urteile verkündet worden wegen der tödlichen Messerstecherei Anfang Februar 2024 in St. Vith. Dabei war ein 22-jähriger Mann ums Leben gekommen. Es ging dabei um Auseinandersetzungen im Drogenmilieu.

Die Dreirichterkammer folgte im Großen und Ganzen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich ging es um die Frage, ob der heute 22 Jahre alte Hauptangeklagte, der dem Opfer die tödlichen Messerstiche versetzt hatte, aus Notwehr gehandelt hatte. Die Zahl und Heftigkeit der Stiche ließen aus Sicht des Staatsanwalts eine Tötungsabsicht erkennen.

Hauptangeklagter noch in anderes Tötungsdelikt verwickelt

Das Gericht befand ihn des Totschlags schuldig - blieb allerdings unter dem Höchststrafmaß, wohl auch weil der mutmaßliche Täter vom Opfer und den anderen Angeklagten zu Hause angegriffen wurde und vorher von ihnen bedroht worden war.

Er musste sich auch wegen des illegalen Mitführens von Messern und wegen Drogenhandels verantworten. Insgesamt erhielt er eine Haftstrafe von sechs Jahren, wovon ein Drittel zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Strafaufschub ist an strenge Auflagen gebunden - unter anderem muss er seinen Drogenkonsum in den Griff kriegen.

Derzeit sitzt er in den Niederlanden in Untersuchungshaft, weil er drei Tage vor der Verhandlung in Eupen bei einer Schießerei in Vaals gewesen sein soll, bei der ebenfalls ein Mann ums Leben kam.

Bande nannte sich "Chefs von St. Vith"

Drei der Angeklagten hatten am 1. Februar 2024 dem Hauptangeklagten zusammen mit dem späteren Opfer einen "Besuch" abgestattet, um ihn "zu rippen", d.h. ihm einen Rucksack voll mit Cannabis und Utensilien zum Drogenhandel zu stehlen. Dabei kam es zu der folgenschweren Auseinandersetzung.

Das Gericht folgte den Angeklagten nicht in ihrer Darstellung, dass sie ihren Bekannten wegen anderer Vorfälle "nur zur Rede stellen wollten". Sie erhielten Haftstrafen zwischen drei und vier Jahren und Geldstrafen. Ihnen wurde neben dem versuchten Diebstahl und Drogenhandel die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Die Angeklagten hatten sich als die "Chefs von St. Vith" aufgespielt, aus Zeugenaussagen und Snapchat-Verläufen ließ sich ihr Treiben detailliert nachvollziehen.

Ein weiterer Angeklagter, dem die Beteiligung am Drogenhandel vorgeworfen wurde, wurde zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Entschädigung für Mutter und Geschwister des Opfers

In dem Prozess trat die Mutter des Opfers als Zivilpartei auf, auch im Namen von dessen minderjährigen Geschwistern. Sie hatte hohe Schadensersatzforderungen gestellt.

Das Gericht kam diesen Forderungen nur zum Teil nach, weil es eine "Schuldteilung" zwischen dem Hauptangeklagten und dem Opfer (als dem eigentlichen Angreifer) feststellte. Insgesamt wurde der Täter aber zu mehr als 50.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Stephan Pesch

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