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Notwehr oder nicht? Prozess zur tödlichen Messerstecherei von Anfang 2024 in St. Vith

18.05.202617:0818.05.2026 - 18:36
  • Eupen
  • St. Vith
Eingangstür zum Eupener Gerichtsgebäude
Eupener Gerichtsgebäude (Bild: Manuel Zimmermann/BRF)

Am Eupener Strafgericht ist am Montag das Verfahren aufgenommen worden wegen der tödlichen Messerstecherei von Anfang 2024 in St. Vith. Dabei war ein 22-jähriger Mann ums Leben gekommen.

Der mutmaßliche Täter und vier weitere Angeklagte mussten sich vor einer Dreirichterkammer verantworten - auch wegen einer ganzen Reihe von weiteren Beschuldigungen. Am Vormittag des 1. Februar 2024 hatten sich vier junge Männer zum Haus des Hauptangeklagten begeben und waren bis in sein Schlafzimmer vorgedrungen. Er sollte zur Rede gestellt werden wegen vorangegangener Vorfälle.

Alle fünf kannten sich seit vielen Jahren und gehörten zu einer Freundesclique, die auch noch andere Mitglieder hatte. Dem Hauptangeklagten wurde von den vier anderen unterstellt, "Verrat" begangen zu haben. Eine Rolle gespielt haben könnte die Konkurrenz im Drogengeschäft. Im Prozess ging es auch um die Vorwürfe des versuchten Diebstahls und der Bandenbildung.

Der Hauptangeklagte, dem die anderen seit Tagen "auflauerten", war auf den Besuch eingestellt: Er hatte sich zu seinem Schutz Messer an seinem Bett zurechtgelegt. Mit einem dieser Messer tötete er dann bei einer Rangelei einen der Angreifer mit mehreren, zum Teil tiefen Messerstichen, ehe er aus dem Fenster seines Schlafzimmers in der zweiten Etage floh.

Frage der Verhältnismäßigkeit

Der Hauptangeklagte und sein Rechtsbeistand plädierten auf Notwehr. Für Staatsanwalt Frédéric Renier lassen aber Zahl und Heftigkeit der Stiche eine Tötungsabsicht erkennen. Als entschuldigend sei zu werten, dass der Täter Ziel eines Angriffs war. Somit komme für ihn eine Höchststrafe von fünf Jahren wegen Totschlags in Betracht. Um auf Notwehr zu erkennen fehlt laut Prokurator des Königs die Verhältnismäßigkeit.

Und wenn er sich wirklich bedroht gefühlt habe aufgrund der Drohungen seiner sogenannten "Freunde", hätte er die Polizei hinzuziehen sollen. Darauf hatte er als jemand, der mit Drogen handelt, aber offensichtlich keine Lust. Dafür und für das Mitführen von Messern winken ihm übrigens weitere Strafen.

Vorwurf des versuchten Diebstahls

Den anderen Angeklagten warf der Staatsanwalt versuchten Diebstahl vor. Es geht um einen Rucksack des Täters, der voll mit Canabis und anderen Utensilien war. Zwei der Angeklagten wollen erst später ins Haus gegangen sein. Ein Dritter hatte das spätere Opfer begleitet und von sich aus die Wohnung durchsucht. Er habe dann mitbekommen, wie es zum Streit zwischen dem Angreifer und dem Hausbewohner kam, und habe seinerseits in dessen Küche ein Messer beschafft, um seinem Freund zu helfen. Er will aber mit einem versuchten Diebstahl nichts zu tun haben.

Ihm und den anderen wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Das gehe eindeutig aus dem Verlauf der Nachrichten in der gemeinsamen Snapchat-Gruppe hervor. Dort wurde etwa Dritten laufend Gewalt angedroht. Aus der Vernehmung anderer Personen war zu erfahren, dass man Angst habe vor dem späteren Opfer "und seiner Entourage" und keiner "Stress" mit den selbsternannten "Chefs von St. Vith" haben wolle...

Die Rechtsbeistände dieser Angeklagten argumentierten, dass ihren Mandanten der versuchte Diebstahl und die Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht nachgewiesen werden könne.

Mutter und Geschwister als Zivilpartei

In dem Prozess gibt es mit der Familie des Opfers auch eine Zivilpartei. Die Mutter und die Geschwister des Opfers wollten, dass auch ihre Stimme gehört wird. Sie wohnten dem Prozess nicht persönlich bei, weil das für sie "zu viel" sei.

Über ihre Anwältin ließen sie mitteilen, dass ihr Sohn bzw. Bruder sicher nicht den besten Lebenswandel und auch nicht die besten Freunde gehabt habe. Sie wehrten sich aber gegen das Bild, dass er nur gewalttätig gewesen sei, sondern auch "liebevoll und hilfsbereit". Hier geht es dann auch um finanzielle Entschädigungsforderungen.

Das Urteil wird am 15. Juni verkündet.

Mehr zu dem Thema im Radio-Gespräch im Player:

Stephan Pesch

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