An Werktagen wird die Sendezeit künftig auf eine Stunde begrenzt und in den späten Abend verschoben. Alle Beiträge müssen in Zukunft zudem einen klaren lokalen Bezug haben und in deutscher Sprache gesendet werden.
Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen wird eingeschränkt
Der Bürgerfunk in Nordrhein-Westfalen wird eingeschränkt. Das sieht eine Novelle des Landes-Medien-Gesetzes vor, die die schwarz-gelben Koalitionsfraktionen in Düsseldorf beschlossen haben.