Eine 58-jährige Frau aus Lontzen muss sich vor Gericht verantworten, weil sie eine Überwachungskamera an ihrem Haus angebracht hat, ohne diese bei der Gemeinde anzumelden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von 800 Euro. Das berichtet das GrenzEcho.
Die Kamera soll teilweise auf das Grundstück der Nachbarn gerichtet gewesen sein, was nicht erlaubt ist. Nach Angaben der Polizei sei die Frau darauf hingewiesen worden. Sie habe die Situation jedoch nicht innerhalb der geforderten Frist von drei Monaten in Ordnung gebracht.
Vor Gericht wurde deutlich, dass der Fall Teil eines seit rund 18 Jahren andauernden Nachbarschaftsstreits ist. Die Angeklagte erklärte, sie habe mit der Kamera Beweise für angebliche verbotene Handlungen der Nachbarn sammeln wollen. Zudem habe sie angenommen, für eine solche Wildkamera sei keine Genehmigung nötig. Das Urteil soll am 7. April verkündet werden.
ge/js