Ein Landwirt aus Vielsalm ist vor dem Berufungsgericht in Lüttich zu einer Geldstrafe von 32.000 Euro verurteilt worden. Die Hälfte der Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus.
Der inzwischen pensionierte Züchter hatte zwischen 2018 und März 2023 hunderte illegale Kaiserschnitte bei seinen Rindern durchgeführt. Zudem lagerte er Medikamente zu Hause, obwohl er sie auf dem Betrieb aufbewahren musste.
2022 brachte eine Routinekontrolle der Afsca den Fall ins Rollen. Kontrolleure stellten fest, dass es mehr Kälber gab als vom Tierarzt abgerechnete Kaiserschnitte. Der Fall fiel auf, weil die Rinder der Rasse Blanc Bleu Belge nicht auf natürlichem Weg gebären können. Der Landwirt gestand die Eingriffe.
Laut Staatsanwaltschaft sparte er so mehr als 63.000 Euro. Das wertete das Gericht als unlauteren Wettbewerb gegenüber anderen Betrieben. Der Landwirt sagte, er habe selbst gehandelt, weil kein Tierarzt verfügbar war.
avenir/ake