Mit dieser Begründung wies das Amtsgericht Aachen in einem heute veröffentlichten Urteil die Klage einer Auto-Besitzerin ab. Ihr Autodach sei durch die Katze der Nachbarin beschädigt worden, hatte sie behauptet und 365 Euro Schadensersatz gefordert. Sogar ein DNA-Gutachten sollte her, um die Katze als Täterin dingfest zu machen. Aber der Amtsrichter winkte ab und befand: Möglich, dass die Katze auf dem Blechdach war, fraglich aber, ob sie dort auch die Spuren hinterlassen hat und nicht ein anderer Artgenosse. Eine Chance auf Schadensersatz habe nur ein Autobesitzer, der seine Behauptung beispielsweise durch Zeugen belegen kann.
Katzenbesitzerin muss für Lackkratzer auf Autodach nicht zahlen
Autobesitzer müssen Katzen auf frischer Tat ertappen, wenn sie für Kratzer im Autolack Schadensersatz bekommen wollen.