2 Kommentare

  1. Kann man diesen sogenannten "Rechtsbeistand" des Angeklagten nicht bei der Gelegenheit auch gleich für 2 bis 3 Jahre einbuchten?

  2. Was wollen die denn überhaupt hier??? Dann ist er raus aus Belgien und wird dann extra wieder verhaftet und eingeflogen...lächerlich. Das hätte man auch in Abwesenheit erledigen können, die Kinder hätte man auch so zurück bringen können..... Wer kommt denn für diese Kosten auf? Verhandlung, Anwälte, Rückholung, Haft? für Leute die aber auch rein gar nix mit Belgien zu tun haben. Da hätte ein Urteil von 10 Jahren auf Bewährung inklusive Einreiseverbot nach Belgien vollkommen gereicht. Die Frau hätte Ihre Kinder und ihre Ruhe.