Auch in der Polizeizone Weser-Göhl hat es am Dienstag Kontrollen gegeben. Das Ergebnis: In fast sieben Stunden stellten die Beamten 53 Verkehrsverstöße fest. Davon handelte es sich 43 Mal um die Nutzung von Handys am Steuer. Scheinbar unterschätzen viele Fahrer die Gefahr, die von der Handynutzung am Steuer ausgeht.
"Wenn Sie eine Sekunde nicht auf den Verkehr schauen, dann haben Sie in dieser einen Sekunde bei 50 Stundenkilometern schon rund 20 Meter zurückgelegt, bei denen sie nicht auf den Verkehr geachtet haben", erklärt Danny Klein, Leiter des Verkehrsbüros der Polizeizone. "Das ist das Gefährliche. Wenn Sie jetzt zum Beispiel eine Whatsapp-Nachricht lesen, dann schauen sie ja auch mehrere Sekunden auf den Bildschirm und dementsprechend verlängert sich dieser Weg, auf dem Sie von dem Verkehr gar nichts mehr mitbekommen."
Immer wieder beobachtet Danny Klein, dass Autofahrer durch die Handynutzung so stark abgelenkt sind, dass sie nicht einmal die leuchtend orangefarbenen Uniformen der Beamten bemerken. Wer das Handy am Steuer benutzt, riskiert eine Geldstrafe von 174 Euro plus Bearbeitungsgebühr. Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist gesetzlich klar geregelt.
"Früher stand in der Gesetzesgebung, dass die Handys oder tragbare Telefone im Auto ganz klar verboten sind. Das hat sich inzwischen geändert. Mittlerweile steht dort, dass alle elektronischen Geräte mit Bildschirm im Fahrzeug verboten sind - außer sie befinden sich in einer Halterung, die im Fahrzeug befestigt ist. Ab dem Moment, in dem die Geräte sich in einer Halterung befinden, dürfen sie auch bedient werden."
Der Gesetzestext gilt nicht nur für Handys, sondern zum Beispiel auch für Navigationsgeräte. Doch auch andere Alltagsaktivitäten können beim Autofahren schnell zur Ablenkung werden - etwa essen, trinken oder rauchen. Konkrete Verbote gibt es zwar nicht, unter Umständen kann das Verhalten aber dennoch gesetzeswidrig sein.
"Grundsätzlich ist es erlaubt, solange man sich davon nicht ablenken lässt. Wenn man jetzt zum Beispiel anfängt, bei der Fahrt ein Sandwich zu essen und deshalb Schlangenlinien fährt, dann ist das verboten. Dann gefährdet man den Verkehr und dann gibt es auch das gleiche Bußgeld wie bei einem Handy am Steuer oder bei der Nutzung eines elektronischen Gerätes mit Bildschirm."
Auch das Schminken, Tragen von Kopfhörern oder sogar Videoanrufe während der Fahrt sind nicht explizit verboten - solange sich das elektronische Gerät in der Halterung befindet, versteht sich. Das heißt aber nicht, dass solche Handlungen während der Fahrt stattfinden sollten. In solchen Fällen können sich die Beamten nämlich auf einen weiteren Gesetzestext berufen. Dieser besagt, dass Fahrer ihr Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle haben müssen.

Wann diese Grenze überschritten ist und ein Fahrer sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle hat, muss laut Klein von Fall zu Fall entschieden werden. "Das liegt immer im Ermessen des Beamten. Der Beamte muss die Situation genau beschreiben. Also beispielsweise beschreiben, dass der Verkehrsteilnehmer die Mittellinie der Straße mehrfach überfahren hat. Dann kann man diesen Artikel anwenden. Das kann soweit gehen, dass wenn die Verkehrssicherheit gravierend gefährdet wird, dann auch ein Führerscheinentzug kommen kann. Der muss dann aber durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden."
Auch wenn diese gesetzliche Grauzone für viele Verkehrsteilnehmer verwirrend sein mag, wünscht sich Klein keine zusätzlichen Verbote.
"Ich denke, man sollte den Bürger nicht zu sehr mit Gesetzen einschränken. Jeder sollte seine eigene Verantwortung wahrnehmen und sich dessen bewusst sein, was er eigentlich anstellt, wenn er sich beim Fahren dermaßen ablenken lässt. Ich glaube, man kann nicht alles bis ins letzte Detail reglementieren."
Unabhängig von Verboten oder Grauzonen gilt daher im Straßenverkehr: Wer aufmerksam fährt, kommt sicher ans Ziel.
Lindsay Ahn