Der Gemeinderat von Limbourg hat neue Regeln im Bereich Wohnungsbau und touristische Unterkünfte beschlossen.
Konkret wurden die Vorschriften zur Aufteilung von Gebäuden in mehrere Wohneinheiten angepasst. In Hochwassergebieten dürfen neue Wohnungen künftig nicht mehr ausschließlich im Erdgeschoss liegen, sondern müssen als Duplex ausgelegt sein, um Rückzugsräume zu ermöglichen. Zudem wird eine separate Waschküche von mindestens vier Quadratmetern Pflicht. Einzimmerwohnungen müssen mindestens 55 Quadratmeter groß sein.
Auch bei touristischen Unterkünften zieht die Gemeinde die Zügel an. Ferienwohnungen werden künftig in Wohnzonen verboten. Für Gästezimmer sollen strengere Kriterien gelten, um eine übermäßige Umwandlung von Wohnraum zu verhindern.
avenir/re