Seit fast zwei Wochen ist der 27-jährige als Feststellungsbeamter in der Gemeinde Kelmis im Einsatz. "Ich mache meine Runden durch die sogenannte 'Acht von Kelmis', also durch die blauen Parkzonen im Zentrum und auf einem Teil von der Lütticher Straße. Wenn jemand nicht die blaue Plakette nach europäischem Modell ausgelegt hat, oder es falsch gemacht hat, dann darf ich ein Protokoll ausstellen", sagt Cédric Vanaschen.
In den letzten Tagen hat Vanaschen schon so einige Protokolle ausgestellt. Dass die Parkregelungen im Kelmiser Zentrum durch einen Beamten durchgesetzt werden, sei sehr wichtig für die Kelmiser Geschäftswelt.
Das findet auch der Kelmiser Bürgermeister Daniel Hilligsmann: "Es geht darum, eine gewisse Rotation in das Kelmiser Ortszentrum zu bekommen. So sollen vor allem für die Geschäftswelt entsprechende Parkplätze zur Verfügung stehen, damit die Kunden problemlos zu den Geschäften kommen. Die Nachfrage danach war sehr groß. Wir wurden regelmäßig kontaktiert und gefragt, wann wieder kontrolliert wird. Ziel ist es, dass wir als Kelmiser Geschäftswelt wieder attraktiver werden, für den Kunden, der von außerhalb kommt."
Während die einen von dem Konzept überzeugt sind, gibt es auch Stimmen gegen die Regelungen. Immer wieder wird Cédric Vanaschen auch von verärgerten Anwohnern angesprochen.
Er setzt auf Ruhe und Empathie: "Vieles hängt davon ab, wie ich mit den Leuten umgehe. Wenn ich sehr streng wäre und die Menschen zum Beispiel sofort anschreien würde, dann wäre das natürlich nicht gut. Aber ich bin eigentlich ein sehr ruhiger Typ, ich bin kommunikativ und möchte den Leuten erklären, was los ist. Wenn beispielsweise jemand vorbeikommt, während ich das Protokoll schreibe und es noch nicht abgespeichert ist, dann lasse ich das Protokoll fallen und gebe der Person nur eine mündliche Verwarnung."
In Zukunft stehen für Cédric Vanaschen einige Weiterbildungen an. Dann darf er auch den ruhenden Verkehr, also Halte- und Parkverstöße anderer Art und außerhalb der blauen Zonen protokollieren. Wer mit dem Protokoll nicht einverstanden ist, darf die Strafe anfechten.
Auch andere Bereiche, zum Beispiel Umwelt, sollen bald in den Aufgabenbereich des Feststellungsbeamten fallen.
Lindsay Ahn


