In Belgien liegt die Initiative und die Bringschuld beim Brandschutz in der Regel nicht bei der Feuerwehr, sondern zuerst bei Eigentümern und Betreibern. Sie müssen nachweisen können, dass sie die Brandschutzvorschriften einhalten.
Die Feuerwehr wird meist dann aktiv, wenn ein Verfahren läuft, zum Beispiel für eine Baugenehmigung, eine Nutzungsänderung oder eine Veranstaltung.
Freie Routinekontrollen nach Gutdünken sind nicht möglich. Die Feuerwehr arbeitet in einem klaren gesetzlichen Rahmen, sagt Eric Boniver, Bereichsleiter vorbeugender Brandschutz bei der Feuerwehr. "In der Hinsicht ist das Gesetz klar: Um eine offizielle Kontrolle durchzuführen, muss die Feuerwehr von einer Behörde mandatiert werden. Auf eigene Initiative dürfen wir nur Sensibilisierungen oder Ratschläge in Form von Stellungnahmen abgeben."

In Belgien ist der Brandschutz auf mehrere Schultern verteilt: Der föderale Staat gibt den rechtlichen Rahmen vor. Regionen und Gemeinschaften können zusätzliche Anforderungen festlegen, zum Beispiel für Pflegeheime und Tourismuseinrichtungen, weil diese Bereiche regionalisiert sind. Auf Gemeindeebene werden die Vorgaben über allgemeine Polizeiverordnungen konkret gemacht - dort wird festgelegt, wie Brandschutz lokal praktisch gehandhabt wird.
Eigeninitiative ist wichtig. Das gilt laut Eric Boniver auch für den Kaminbesitzer. Den muss man auch regelmäßig fegen lassen.
Wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, lässt die Feuerwehr Fragesteller aber auch nicht im Regen stehen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. "Für solche Fälle bietet die Hilfeleistungszone kostenlose Beratungsgespräche an. Entweder bei uns im Büro in Eupen oder in St. Vith. Dann reicht es, ein Antragsformular einzureichen. Wir bieten Termine an. Dann kann man die Sache bei uns mit Plänen begutachten. Wir sagen dann, was in Ordnung ist, oder gegebenenfalls angepasst werden muss."
Wer nicht zu 100 Prozent in Ordnung ist, dem wird nicht gleich der Betrieb geschlossen. Wer aber bei gravierenden Problemen nichts unternimmt, könnte natürlich schon Ärger bekommen. "Wenn im Rahmen einer Anfrage einer Behörde eine Kontrolle stattfinden würde und dabei festgestellt würde, dass etwas nicht in Ordnung ist, könnte der Bürgermeister oder der Minister eine Schließung veranlassen. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden oder die Gefahr für die Bevölkerung oder das Personal zu groß wäre, könnte eine sofortige Schließung angeordnet werden."
Fazit: Für den Brandschutz kontrolliert und berät die Feuerwehr. Sie wird aber nicht automatisch von sich aus tätig. Das ist Aufgabe der Betreiber und Eigentümer. Ein Bürgermeister - oder eine andere zuständige Behörde - kann bei Nichteinhaltung der Brandschutzbestimmungen einen Betrieb oder eine Einrichtung schließen lassen.
Manuel Zimmermann



