Die Polizeizone Weser-Göhl hat in Hinblick auf die Feiern zum Jahreswechsel auf die bestehenden Regelungen zum Feuerwerksgebrauch hingewiesen.
In den Gemeinden Lontzen und Raeren ist Feuerwerk jeweils in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt, in Eupen vom 31. Dezember 23:45 Uhr bis 1. Januar 1:30 Uhr und in Kelmis zwischen 23:30 Uhr (31. Dezember) und 1 Uhr (1. Januar).
Die Polizei empfiehlt, Feuerwerkskörper ausschließlich gemäß den Herstellerangaben zu verwenden und nur Produkte zu nutzen, die ein sogenanntes CE-Zeichen tragen und den EU-Richtlinien entsprechen.
Zudem sei Abstand zu Personen, Gebäuden und brennbaren Materialien einzuhalten. Feuerwerkskörper sollten darüber hinaus nicht von alkoholisierten Personen gezündet werden.
Es sei ebenfalls wichtig, Kinder vom Umgang mit Feuerwerk fernzuhalten und sie beim Zuschauen angemessen zu schützen, teilte die Polizei mit.
Zudem sollte Feuerwerk nicht in der Nähe von Tieren abgebrannt werden und auch auf das Entfernen von Rückständen sei zu achten, um öffentliche und private Flächen sauber zu halten, so die Polizeizone Weser-Göhl.
mitt/moko
Was stören gewisse Leute denn Verbote?
Im Ostpark zB wird schon geböllert!