Die Stadt Aachen hat ein Verbot für Feuerwerkskörper in der Innenstadt erlassen. Damit sollen die historischen Bauten vor Brandschäden geschützt werden. Bereits 2010 war ein Brand in der Nikolauskirche entstanden, ausgelöst durch eine Silvesterrakete.
Innerhalb des Graben-Rings und am Theaterplatz dürfen ab dem 31. Dezember null Uhr bis zum 1. Januar um Mitternacht keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können.
Die Stadt erinnert daran, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Einrichtungen wie Kirchen, Krankenhäusern oder Altenheimen generell verboten ist. Somit dürfen zum Beispiel auch in Kornelimünster oder Burtscheid nur eingeschränkt Feuerwerkskörper gezündet werden.
mitt/gaz