Verwaltungsangestellte der TEC Lüttich beschweren sich über ein kollektives Arbeitsabkommen. Das Abkommen zwingt sie, beim Streik der öffentlichen Verkehrsmittel nächste Woche entweder mitzumachen oder Urlaub zu nehmen. Einige Verwaltungsangestellte wollten nicht streiken und beantragten Homeoffice. Diese Anträge wurden von der Direktion abgelehnt.
Grund ist eine Klausel in der Arbeitsregelung. Darin steht, dass Mitarbeiter, die keinen Zugang zu ihrem Arbeitsplatz haben, auch nicht spontan von zuhause aus arbeiten dürfen. Beim Streik nächste Woche sollen alle Depots blockiert werden.
Eigentlich haben Arbeitnehmer Anrecht auf Homeoffice. Aus Gründen der Gleichberechtigung müssen sie das aber früh genug ankündigen. Mitarbeiter, die laut Dienstplan nächste Woche im Homeoffice sind, dürfen also wohl von zuhause aus arbeiten.
meuse/ake