Ein älterer Herr aus Eupen hat Donnerstag einen Fall von Online-Betrug bei der Polizeizone Weser-Göhl angezeigt.
Der Mann hatte auf Facebook die Werbeanzeige eines vermeintlichen Lidl-Shops erhalten und angeklickt. Er kaufte Werkzeug über die Webseite und bezahlte, erhielt jedoch keine Ware.
Die Polizei rät, vor dem Kauf auf einem E-Shop immer zu prüfen, ob es sich um eine vertrauenswürdige Plattform handelt.
Die Ratschläge der Polizei im Einzelnen:
- Gehen Sie eigenständig auf die Webseite (durch eigene Recherche in einer Suchmaschine) des vermeintlichen E-Shops.
- Suchen Sie auf der Webseite nach einem Impressum, einer Adresse und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese Informationen sind meist ein Zeichen von Seriosität und können gegengecheckt werden.
- Suchen Sie nach dem Online-Shop auf Kunden-Feedback-Plattformen (Erfahrungsberichten) wie Trustpilot oder Yelp.
- Mehrere Grammatik- und/oder Rechtschreibfehler sind ein Zeichen für unseriöse Seiten.
- Die Bezahlung ist (anders als zunächst angegeben) bei unseriösen Seiten nur per Vorkasse möglich.
- Wenn Waren zu auffällig günstigen Preisen angeboten werden und wenn sie anderswo nicht erhältlich sind, kann dies auch ein Zeichen einer Betrugsmasche sein.
- Der Online-Shop ist unter einer kryptischen oder sehr generischen Web-Adresse erreichbar.
- Bei Zweifeln gibt es die Möglichkeit, auf dem "Fakeshop-Finder" der deutschen Verbraucherzentrale die Links zu testen.
Wenn Sie bereits Opfer eines Betrugs geworden sind, dann sind folgende Maßnahmen sinnvoll:
- Sollten Sie bereits Geld überwiesen haben, nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank auf. Oft wurden Zahlungen noch nicht gebucht.
- Bei anderen Zahlungsarten (beispielsweise PayPal oder Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Zahlungsdienstleister und lassen Sie die Transaktion stoppen. Auch CardStop kann Ihnen behilflich sein, um Ihr Konto/Ihre Karte sperren zu lassen.
- Schützen Sie andere: Wenn der Betrug über eine Plattform (Kleinanzeigenportale, Online-Marktplätze o. Ä.) angebahnt wurde, melden Sie den Vorgang auch dem Betreiber der jeweiligen Seite.
- Sichern Sie Beweise: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails - bewahren Sie sämtliche Belege auf. Drucken Sie diese aus oder machen Sie Screenshots.
- Anschließend sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten, egal ob in einem Kommissariat oder online. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern oft schwierig ist, sollte Sie das nicht von einer Anzeige abbringen.
mitt/gaz