Der Staatsrat hat die Aussetzungsklage der Öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft Ostbelgien (ÖWOB) wegen der Steuer auf energieineffiziente Mietwohnungen in Kelmis abgewiesen. Das hat die Kelmiser Gemeindeverwaltung mitgeteilt.
Im Juni hatte die Gemeinde beschlossen, Wohnungen mit schlechterer Energieklasse als der Klasse C zusätzlich zu besteuern, vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Gemeinde und dem dringenden Sanierungsbedarf zahlreicher Wohnungen.
Mehrere private und öffentliche Parteien hatten beim Staatsrat dagegen geklagt und eine Aussetzung des Gemeinderatsbeschlusses beantragt. Dieser Antrag wurde am 31. Oktober abgewiesen.
ÖWOB: "Nichtigkeitsklage läuft noch"
Für die ÖWOB weist die geschäftsführende Direktorin Annabell Pommé darauf hin, dass "allein die Aussetzungsklage abgewiesen" worden sei, da der Staatsrat die Dringlichkeit nicht anerkannt habe. "Die Nichtigkeitsklage läuft noch und wir haben weiterhin Hoffnung, dass diese Erfolg haben wird."
Die Gemeinde Kelmis will ihrerseits den beim Staatsrat vorgebrachten Argumenten Rechnung tragen und die Steuerverordnung überarbeiten.
Ein Abänderungsvorschlag werde derzeit ausgearbeitet und solle noch in diesem Jahr dem Gemeinderat vorgelegt werden, teilte die Gemeinde mit. Im Anschluss werde man umfassend über Fristen, Modalitäten und Formulare informieren.
mitt/gaz