Das Eupener Strafgericht hat am Montag den Einspruch eines privaten Waldbesitzers aus Büllingen gegen eine Verwaltungsstrafe verhandelt.
Wie das GrenzEcho berichtet, hatte der Mann 2010 eine Parzelle mit rund 130 Jahre alten Bäumen gerodet und nur zum Teil wieder aufgeforstet. Dagegen hatte die Deutschsprachige Gemeinschaft als Raumordnungsbehörde geklagt und Recht bekommen.
Die Verwaltungsstrafe sieht vor, dass der Mann das 1,4 Hektar große Gelände mit 2.800 Bäumen wieder aufforsten muss. Seinen Einspruch dagegen hat das Gericht nun abgewiesen.
ge/gaz