7 Kommentare

  1. Ich kenne die Klageschrift nicht, aber nach den Informationen aus diesem Artikel ist das kein Thema des Doppelbesteuerungsabkommens, sondern des geltenden belgischen (innerstaatlichen) Rechts. Wie die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Gemeindesteuer ermittelt wird, kann m.E. nur in Belgien entschieden werden. Und dass das gerecht und gleich für alle sein soll: ja klar. Würde es für Grenzgänger teurer? Im ersten Schritt würde, bei erfolgreicher Klage, die Gemeindesteuer für Grenzgänger teurer. Aber: Deutschland entlastet nach Artikel 2 des Zusatzabkommens vom 05.11.2002 die belgische Gemeindesteuerbelastung bei Grenzgängern durch Reduktion der deutschen Steuer um 8% (pauschal). Das vermeidet eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung. Wenn das nicht mehr ausreichen sollte, muss diese Regelung im Zweifel der Höhe nach angepasst werden. Das könnte/sollte dann in DE korrespondierend zu einer Gesetzesänderung in BE politisch angestrengt werden.

  2. Jeder Grenzgänger zahlt Gemeinde Steuern in der Gemeinde wo er wohnt. Die deutschen Einkünfte müssen in belg Steuererklärung hinzugefügt um die fiktive Steuern zu errechnen und damit die werden dann die Gemeinde Steuern festgestellt. Danach werden die deutschen Einkünfte wieder von belg. Steuererklärung gelöscht. Der Arbeitnehmer erhält im Ausgleich bei der deutschen Steuern.

  3. Wer kann denn bitte mal sagen, wie hoch der Anteil der Gemeindesteuer an dem Betrag ist, den ein in Belgien beschäftigter Arbeitnehmer an Steuern bezahlt?

  4. Bereits vor cc 25 Jahren hatten beide Gemeinden geklagt. In erster Instanz gewonnen und in 2. verloren.Es lohnt sich aber das nochmals aufzugreifen,denn die damaligen Argumente sind heute noch stichhaltig

  5. Endlich bringt jemand diese Ungerechtigkeit zur Sprache, bzw. vors Gericht. Als ehemaliger Finanzamtbeamter in Eupen, habe ich diese Ungerechtigkeit immer schon kritisiert. Bei ausländischen Berufseinkünften wird nur der Nettoverdienst nach Abzug der ausländischen Steuern berücksichtigt, wobei bei belgischen Berufseinkünften der Betrag ohne Berücksichtigung der Steuerlast in Betracht gezogen wird.
    Dadurch werden Grenzgänger mit ausländischen Berufseinkünften sowohl bei der Gemeindesteuer, wie auch bei der Festlegung des Steuersatzes auf andere in Belgien steuerbare Einkommen bevorzugt. Hinzu kommt, dass für die Erlangung bestimmter sozialer Vorteile das steuerbare Jahreseinkommen berücksichtigt wird, wobei dann die Personen mit ausländischen Berufseinkünften erneut bevorteilt werden. Diese Ungerechtigkeit gehört längst abgeschafft. Aber es ist in der Tat eher eine unlogische Regelung im belgischen Steuerrecht, welches ausländische Steuern auf Berufseinkünfte als abziehbare Berufskosten ansieht und weniger ein Problem des Doppelbesteuerungsabkommen.

  6. Vielleicht sollte der aktuelle Bürgermeister von Kelmis morgens einfach aus seiner Haustür schauen und staunen, wie viele Autos mit deutschem Kennzeichen vorbeifahren.
    Und nicht nur dort: Einfach mal hinter dem Touring rechts und links bis zur Grenze schauen.
    Diese Einkünfte lässt man seit Jahren einfach liegen. Man müsste morgens ab 6 Uhr alle Fahrzeuge Richtung Deutschland kontrollieren. Fast alle haben eine Leihbescheinigung im Fahrzeug liegen, die für jeden Monat neu ausgestellt wird.
    Nach vier Wochen kann man dann erneut kontrollieren.