Neue Schlüssel und ein neues Zuhause - in eine neue Wohnung einzuziehen, ist aufregend. Doch was passiert, wenn man in dieser Wohnung lebt und Miete zahlt, aber keinen Mietvertrag unterschrieben hat? Hat der Mieter trotzdem Rechte, falls es zu Problemen kommt?
"Ab dem Augenblick, wenn Sie einen Mieter haben, der in einer Wohnung wohnt, die nicht seine ist, und eine Miete zahlt", sagt Edith Laschet, Beraterin und Mediatiorin bei der Verbraucherschutzzentrale, "der Vermieter die Schlüssel von dieser Wohnung gegeben hat und eine Miete überwiesen wird: Ab dann haben Sie einen Mietvertrag. Da er nicht schriftlich ist, spricht man automatisch von einer Dauer von neun Jahren."
In dem Fall handelt es sich um einen mündlichen Mietvertrag. Wenn eine Mietdauer festgelegt wird, muss das immer schriftlich geschehen. Ansonsten gelten die neun Jahre, da mündliche Absprachen nicht nachweisbar sind. Ein mündlicher Mietvertrag kann also Nachteile mit sich bringen.
Doch wer hätte den größeren Nachteil: der Mieter oder der Vermieter? "Eindeutig der Vermieter. Denn seitdem das Dekret vom 15. März 2018 in Kraft getreten ist, können zum Beispiel nur registrierte, also schriftliche Verträge die Miete indexieren. Man kann nur bei schriftlichen Verträgen eine Mietpreisrevision beantragen. Also hat der Vermieter mehr Nachteile als der Mieter." Hat der Vermieter die Miete ohne einen schriftlichen Mietvertrag erhöht, kann der Mieter zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Das gilt für maximal fünf Jahre.
Bei mündlichen Mietverträgen hat man allerdings das Problem, dass vieles nicht belegt werden kann. "Wenn Sie im Rahmen von einem mündlichen Vertrag sind, dann haben Sie auch keine Bestandsaufnahme gemacht. Dann sagt das Gesetz: Ohne Bestandsaufnahme geht man davon aus, dass der Mieter die Wohnung verlässt, wie er sie bekommen hat, weil man den Anfangszustand nicht belegen kann." Kann der Vermieter klar beweisen, dass ein Schaden nur durch den Mieter entstanden sein konnte, dann kann er die Kosten vom Mieter verlangen - sonst nicht.
Das Gesetz sieht einen schriftlichen und registrierten Mietvertrag vor. Wenn der Mieter einen Vertrag anfordert, muss der Vermieter dem zustimmen - das gilt auch umgekehrt. Dabei kann die Verbraucherschutzzentrale helfen. "Wir verkaufen hier Muster-Mietverträge. Oft gehen wir den Mietvertrag beim Ausfüllen oder komplett mit dem Mieter oder Vermieter durch. Wir sagen oft zu den Mietern oder Vermietern, bevor er wirklich unterschrieben wird, dass wir gerne nochmal drüber schauen können, ob alles in Ordnung ist."
Anna Lux